Amtliche Meldung

Flächensicherung für Windkraft läuft Großes Interesse an Info-Abend in Otterstadt

Die Stadtwerke Speyer (SWS) und ihr Kooperationspartner WEAG Future Energies (WEAG) wollen Windenergie nach Otterstadt und Waldsee bringen. Drei Anlagen sind entlang der Bundesstraße 9 geplant. Die Gemeinden und die Bürger*innen sollen beteiligt werden. Bei einer Informationsveranstaltung im Remigiushaus erfuhren rund 150 Interessierte die vorgesehene Planung und den Sachstand. Die Flächensicherung läuft.

Übereinstimmend sprachen sich die politischen Vertreter*innen für die Windanlagen aus. „Wir wollen das Klima schonen und Windenergie ist ein wesentlicher Teil dafür“, bekräftigte Bürgermeister Bernd Zimmermann (Otterstadt). Seine Kollegin Claudia Klein (Waldsee) wies darauf hin, dass auf wesentliche Punkte bei der Auswahl der ausgewählten Fläche geachtet wurde, wie die ausreichende Entfernung zur Wohnbebauung. Verbandsbürgermeister Patrick Fassott äußerte Unterstützung für das Vorhaben, denn Sonne und Wind reichten mittlerweile in der Region aus, um klimaschonend Energie zu erzeugen.

Seit über 15 Jahren arbeiten die SWS und die WEAG aus Neumagen-Dhron zusammen. Als Referenzbeispiel aus der gemeinsamen Arbeit stellte Mathias Reinhart, Teamleiter Erneuerbare Energien bei den SWS, den Windpark in Hatzenbühl vor, ein Paradebeispiel für ein Flächenpoolpachtmodell, das aufgegangen ist. Analog dessen sollen die Windkraftanlagen in den Gemeinden Otterstadt und Waldsee konzipiert werden.

Situation bedingt Standorte

„Konkrete Standorte ergeben sich im Wesentlichen aus der Grundstückssituation“, machte Reinhart klar. Die Windverhältnisse spielten zusätzlich eine Rolle. Wo genau die Anlagen in den beiden Kommunen der Verbandsgemeinde Rheinauen Platz finden werden, ist noch nicht fix. Die Problematik zeigte Lutz Gubernator, Geschäftsführer der WEAG, auf. „Es reicht nicht“, sagte er, „wenn einzelne Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer mit uns einen Vertrag abschließen. Es geht um die gesamte Fläche, die von den Rotoren überstrichen wird.“ Das bedeutet: Im Durchmesser von 160 Metern muss die Einwilligung der Eigentümer*innen eingeholt werden. „Wir werden nur dann planen können, wenn wir ausreichend Flächen sichern können“, machte Gubernator klar. SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass einige Verträge bereits unterschrieben sind und dankte den Eigentümerinnen und Eigentümern für das dadurch signalisierte Vertrauen.

Bürgerbeteiligung durch Genossenschaft

Reinhart verdeutlichte, dass alle Eigentümer*innen innerhalb des Flächenpools eine Flächenpacht erhalten. Über eine Energiegenossenschaft sei die Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger möglich. Harald Endres von der bürgerINenergie eG (bINe) stellte die Idee vor. „Nicht jede einzelne Person muss ins Gespräch mit den SWS und mit WEAG gehen, sondern wir bündeln die Wünsche und nehmen den Kontakt als Genossenschaft auf“, erklärte Endres. Erst vor Kurzem haben die SWS mit der bINe einen Kooperationsvertrag unterschrieben.

Auch die Gemeinden sollen sich direkt an der Projektgesellschaft beteiligen können und profitieren zusätzlich durch ein jährliches Wegenutzungsentgelt je errichteter Anlage. Gezahlt werden außerdem 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die Gemeinden in direkter Nähe zum Windpark. Im geplanten Projekt bedeutet das einen Gesamtbetrag von zirka 75.000 Euro pro Jahr, die unter den betroffenen Gemeinden aufgeteilt werden. Die Gemeinde Otterstadt, die mehr Fläche zur Verfügung stellen kann, erhält einen größeren Anteil.

Als Investitionssumme für die drei Windkraftanlagen nannte Reinhart 30 Millionen Euro. 246 Meter hoch sind diese und bringen eine Leistung von je 5,56 Megawatt. Reinhart sprach von einer Jahresstromproduktion von 37,5 Millionen Kilowattstunden für die drei Anlagen und geht von einem totalen Jahreserlös in Höhe von etwa 3,3 Millionen Euro aus.

Interessiert waren die Anwesenden auch an der Umsetzung. Der Betreiber, stellte Gubernator fest, sei sowohl für den Auf- als auch für den Rückbau zuständig. „Sollte eine Stilllegung der Anlagen notwendig sein, muss der Urzustand wieder hergestellt werden“, machte er deutlich. Ein Baubeginn werde erst gestattet, wenn eine Bankbürgschaft vorliege, die einen Rückbau absichere.

Baubeginn ab 2027

Die Projektentwicklungsphase ist für die Jahre 2025/26 vorgesehen. 2027 soll Baubeginn für die Windkraftanlagen sein. Ab 2028 ist die Betriebsphase terminiert, die auf 25 Jahre angelegt ist. Die Frage nach dem Danach konnte Bühring beantworten: „Wir möchten die Anlagen darüber hinaus betreiben.“

Weitere Informationen: www.wp-otterstadt-waldsee.de

Foto: SWS

Großes Interesse am Windprojekt auf Gemarkung Otterstadt und Waldsee. Die Geschäftsführer Wolfgang Bühring (SWS, links) und Lutz Gubernator (WEAG) beantworteten Fragen der Bürger*innen.

 

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